Zurück Glossar Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst (MD) unterstützt und berät die Krankenkassen und Pflegekassen im gesetzlichen Auftrag. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wird aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Der MD ist daran beteiligt, dass Versicherte ausreichende medizinische und pflegerische Leistungen erhalten, die zugleich wirtschaftlich sind. Ein Aufgabengebiet des MD sind zum Beispiel Pflegebegutachtungen, in welchen die Pflegebedürftigkeit geprüft wird. Der MD erstellt außerdem im Auftrag der Krankenkassen Gutachten, wenn zum Beispiel spezielle Hilfsmittel verordnet werden, Vorsorge- und Reha-Maßnahmen anstehen oder eine längere Arbeitsunfähigkeit besteht. Die anschließende Entscheidung wird dann von der Krankenkasse oder Pflegekasse getroffen.