Zurück Glossar Kassenärztliche Vereinigung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind die zentralen Organisationen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf regionaler Ebene. Gemeinsam bilden sie auf Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Die KVen sind zusammen mit der KBV für eine flächendeckende ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zuständig. Sie handeln mit den Krankenkassen die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen aus. Die Vergütungen, die von den Krankenkassen direkt an die Kassenärztliche Vereinigung gezahlt werden, gehen wiederum von dort an die einzelnen Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten - abhängig von der erbrachten Leistung.
Auf Bundesebene schließt die KBV mit dem GKV-Spitzenverband Vereinbarungen über die Organisation der vertragsärztlichen Versorgung ab. Jede Psychotherapeutin und Ärztin, jeder Psychotherapeut und Arzt, die für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind, sind automatisch Mitglieder der KV ihrer Region.